Zaun aufbauen – diese rechtlichen Aspekte soll man beachten

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Einen Zaun aufzubauen bedeutet nicht nur die Zaunfelder zusammen mit den Pfosten auf dem Sockel oder Bordstein zu errichten, Material und visuelle Aspekte in Erwägung zu ziehen, sondern auch die rechtliche Seite zu berücksichtigen. Es heißt, ob der Zaun eine Genehmigung braucht, wie hoch er sein darf usw..

Zaun und Nachbarrecht

Zaun und NachbarrechtDer neue Zaun, den wir gerade errichten oder den alten ersetzen, muss uns gefallen und Sicherheit gewährleisten, damit keine unbefugten Personen das Grundstück betreten. Außerdem muss man überlegen, wie viel Geld man sich dafür ausgeben wünscht. Nicht zu vergessen ist auch, dass die Einfriedung an die Nachbarzäune angepasst werden sollte.

All die Umzäunungen in einem Viertel oder auf einer Straße sollten ähnlich ausschauen, und zwar, wenn die Nachbarn niedrige Zäune besitzen, darf unser eher nicht 2 m überschreiten. Bebauungsplan der Gemeinde kommt vor den Nachbarrechten und diese Vorschriften sind dem Nachbarrecht höher gestellt. Das Recht mit seinem Grundstück nach Belieben zu verfahren gilt unter Rücksichtnahme auf benachbarte Grundstücke.

Das Nachbarrecht ist Ländersache, jedoch gibt es dort keine festen Regelungen für die Gemeinden, die es etwas ändern können. In manchen Ländern gibt es sogar kein Nachbarrecht. Im Zweifelsfall wendet man sich an die zuständige Behörde des Bundeslandes.

Die Regelungen gelten auch für Bäume als lebenden Sichtschutz. Es geht um Abstände zur Grundstücksgrenze, Überhang und Höhe. Falls der Baum den Nachbar auf seinem Grundstück stört, darf dieser die Zweige absägen.

Einfriedungspflicht

In den meisten Bundesländern gibt es eine Entscheidungsfreiheit, aber eine Gemeinde kann für Vorgärten eine Einfriedung vorschreiben. Außerdem besitzen doch die Bundesländer unterschiedliche Voraussetzungen. In manchen Fällen besteht die Einfriedungspflicht dann, wenn ein Zaun zum Schutz des Nachbarn erforderlich ist, in anderen müssen alle Grundstücke eingezäunt werden, die von der Straße aus betrachtet die rechte Grundstücksgrenze entlang verlaufen.

Der Zaun muss auch in manchen Fällen aus Sicherheitsgründen aufgebaut werden. Es heißt, das Grundstück sollte von der öffentlichen Flächen und dem Verkehr getrennt werden. Überdies geht es um das einheitliche Straßenbild. Wer sich in der Einfriedungspflicht befindet trägt die Kosten. Gewöhnlich sind die beiden Nachbarn dazu verpflichtet, ihre Grundstücke einzuzäunen, deshalb werden die Kosten aufgeteilt.

Wie hoch soll der Zaun sein?

Wie hoch soll der Zaun sein?Die Höhe des Zauns hängt von den landesrechtlichen Bestimmungen, danach man sich bei der Baubehörde erkundigen sollte. Die Gartenzäune sind bis zu einer festgelegten Höhe baugenehmigungsfrei. Die Baubehörde bestimmt ebenfalls, wie der Zaun aussehen sollte, damit all die Einfriedungen in der Gegend ein einheitliches Gesamtbild schaffen.

Nachdem man die baurechtlichen Fragen geklärt hat, bleibt es die nachbarrechtliche Seite zu klären. Falls es keine gesetzliche Regelung gibt, muss man sich mit dem Nachbarn verständigen. Falls auf der Straße alle Zäune 1,5 m hoch sind, sollte man nicht einen Zaun in einer Höhe 2 m errichten.

Prinzipiell bestimmt die Gemeinde die erlaubte Zaunhöhe. Das Bauamt bestimmt aus welchen Materialien man wählen kann. Die örtlichen Bebauungspläne enthalten Anweisungen zur Gestaltung des Zauns.

Zaun mit oder ohne Genehmigung?

Zaun mit oder ohne Genehmigung?Wie gesagt, sind die Zäune bis zu einer festgelegten Höhe baugenehmigungsfrei. Das heißt man braucht keine Genehmigung, jedoch ist es am besten im konkreten Fall danach zu fragen. Eine andere Frage ausmacht, wo sich der Zaun befinden sollte. Falls sich nur einer der Nachbarn in der Einfriedungspflicht befindet, läuft die Einzäunung die Grenze entlang. Wenn für die beiden die pflicht besteht, kann der Zaun direkt auf der Grundstücksgrenze aufgebaut werden.

Höhe und Abstand sind in den Bebauungsplänen der Gemeinden, bzw. im Nachbarrecht festgeschrieben. Es gibt aber ein paar Orientierungsgrößen. Die Zäune oder Mauer, die als symbolische Grenze dienen, sind etwa 40 bis 80 cm hoch. Sichtschutzzäune haben eine Höhe von 170 bis 190 cm.

Je nach Bundesland sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 190 cm genehmigungsfrei, und man muss nicht das Bauamt benachrichtigen. Der Abstand zum Nachbargrundstück. Ein Zaun macht die tote Einfriedung aus, wobei eine Hecke als lebende Einfriedung bezeichnet wird.

Sichtschutz und Recht

Sichtschutz und RechtAls Sichtschutz kann sowohl ein Zaun oder eine Mauer als auch Bäume dienen. Sofern der Sichtschutz als Markierung der Nachbargrenze dient, ist das Einverständnis des Nachbarns erforderlich. Die Sichtschutzzäune sind höher als die anderen.

Als Sichtschutz kann eine Hecke fungieren. Der Heckenbesitzer ist dazu verpflichtet, seine grüne Grenze zu pflegen. Die Überhänge müssen ebenfalls vom Nachbargrundstück entfernt werden. Die überstehenden Zweige sind dem Heckenbesitzer zwar zu melden, jedoch falls nichts innerhalb der Frist passiert, darf der Nachbar die Hecke stutzen und die Zweige absägen.

Bezüglich der Bepflanzung gibt es bestimmte Höhen und Abstände. Pflanzen bis zu bestimmter Höhe müssen einen Abstand wahren, z.B. bis zu 100 cm Höhe beträgt dieser 25 cm und die Pflanzen in einer Höhe von 5 m müssen mindestens 1,25 m entfernt zum Nachbargrundstück stehen.

Es gibt auch Pflanzabstände für Bäume, z.B. bei stark wachsenden Bäumen wie bei den Platanen oder Eichen muss man 4 m Abstand vom Nachbargrundstück einhalten, bei Obstbäumen beträgt dieser bis zu 2m. Als Sichtschutz kann man letztendlich die Sichtschutzstreifen installieren, die bestens zu Doppelstabmatten taugen.

Ortsübliche Einfriedung

Wenn keine Vorschriften bestehen, findet die Ortsüblichkeit Anwendung. Die Einfriedung muss so gestaltet werden, wie es in der unmittelbaren Nachbarschaft üblich ist. Es betrifft sowohl das Aussehen, Material als auch die Höhe.

Die Art der Einfriedung, die als ortsübliche Einfriedung genannt wird, bedeutet, dass die Begrenzung des Grundstücks durch den Zaun ins Gesamtbild der Straße oder des Viertels passen sollte. m die Streitfälle zu vermeiden, ist es am besten, sich entsprechend früh mit dem Nachbarn auszusprechen.

Beim Zaunaufbau muss man die rechtlichen Aspekte berücksichtigen. In der Regel ist der Zaun genehmigungsfrei, das hängt jedoch von der Höhe dessen ab. Darüber hinaus gibt es in den meisten Bundesländern keine Einfriedungspflicht, obwohl man sich danach beim zuständigen Bauamt erkundigen sollte. Alle Einfriedungen auf der Straße sollten ähnlich ausschauen.