GEWINNSPIEL AGB
„EMPFEHLEN und GEWINNEN”

§ 1
Begriffsbestimmungen:

Die in folgenden AGB genutzten Begriffe bedeuten:

  1. AGB – nachstehende Bedingungen des Gewinnspiels „EMPFEHLEN und GEWINNEN“;
  2. Veranstalter – P.P.U. JANMET mit Sitz in Dębno (Polen);
  3. Firma JANMET – P.P.U. JANMET – Krzysztof Potomski, kurz JANMET;
  4. Empfehlende Person (Empfehler/Empfehlerin) – Privatperson oder Unternehmen – aktueller Kunde, der über einen aktiven Kaufvertrag für mindestens ein Produkt aus dem Angebot von JANMET verfügt, oder ein früherer Kunde von JANMET, der innerhalb von 7 Jahren vor dem Beginn des Gewinnspiels mindestens einen Kaufvertrag für mindestens ein Produkt aus dem Angebot von JANMET abgeschlossen hat;
  5. Empfohlene Person (Neukunde) – Privatperson oder Unternehmen – neuer Kunde, der infolge der Kundenempfehlung seinen ersten Kaufvertrag mit JANMET über mindestens ein Produkt aus dem Angebot der Firma abgeschlossen hat;
  6. Kundenempfehlung – Ausfüllung und Absendung des Anfrageformulars auf de Webseite von JANMET durch den Neukunden (empfohlene Person);
  7. Anfrageformular des Neukunden – das Anfrageformular, das für Teilnahme an dem Gewinnspiel „EMPFEHLEN und GEWINNEN“ durch die Empfohlene Person unter: https://www.zaeunewelt.de/anfrage auszufüllen und abzusenden ist.

§ 2
Allgemeines:

  1. Nachstehende AGB bestimmen die Bedingungen des Gewinnspiels „EMPFEHLEN und GEWINNEN”.
  2. Das Gewinnspiel beruht auf der Belohnung der Kunden von JANMET für die Empfehlung der Produkte und Leistungen von Fa. JANMET einem Neukunden (Privatperson oder Unternehmen). Das Gewinnspiel findet gemäß den in diesen AGB vorhandenen Bestimmungen statt.
  3. Der Veranstalter des Gewinnspiels „EMPFEHLEN und GEWINNEN”, im Folgenden „Gewinnspiel“ genannt, ist das P.P.U. JANMET (kurz JANMET) mit Sitz an ul. Gorzowska 8, 74-400 Dębno.
  4. Der Veranstalter erklärt, dass das Gewinnspiel kein Wettbewerb, kein Glücksspiel, keine Pfandlotterie, keine Wettdienstleistung, keine Aktionslotterie ist, derer Ergebnis vom Zufall abhängt, wie auch ist das Gewinnspiel keine andere Form des Glücksspiels genannt im Glücksspielgesetz vom 19. November 2009 (GBl. der Republik Polen 2009, Nr. 201, Pos. 1540 m. spät. Änd.).
  5. Ein Teilnehmer, der sich für die Beteiligung an dem Gewinnspiel entscheidet, akzeptiert die Bestimmungen dieser AGB und erklärt sein Einverständnis zur Verarbeitung seiner Daten für die Zwecke des Gewinnspiels gemäß dem polnischen Datenschutzgesetz vom 29.08.97 (einheitl. Text GBl. der Republik Polen 2002 Nr. 101 Pos. 926 m. spät. Änd.).
  6. Der Teilnehmer erklärt, dass er vor der Übermittlung der Kontaktdaten des empfohlenen Kunden sein Einverständnis zur Übermittlung dieser Daten einholte, damit ihn der Veranstalter kontaktieren und das Angebot über seine Produkte unterbreiten kann. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Kontaktdaten des empfohlenen Kunden ausschließlich zu dem in diesen AGB genannten Zweck zu nutzen.
  7. Personendaten, welche für dieses Gewinnspiel erfasst werden, verwaltet die Fa. JANMET. Sie werden durch JANMET zur Durchführung des Gewinnspiels nach den in diesen AGB genannten Grundsätzen verarbeitet. Jede Person, deren Daten verarbeitet werden, ist berechtigt, diese Daten einzusehen, zu ändern und die Unterlassung ihrer Verarbeitung zu verlangen. Sämtliche Anfragen aus diesem Bereich sind an die E-Mail-Adresse biuro@zaeunewelt.de mit dem Betreff „PERSONENDATEN-GEWINNSPIEL” abzusenden.

§ 3
Ablauf des Gewinnspiels:

  1. Das Gewinnspiel dauert vom 15. Februar 2016 bis einschließlich 31. Dezember 2016.
  2. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel vor dem vorgenannten Termin ohne Angabe von Gründen zu beenden.

§ 4
Voraussetzungen für den Preiserhalt:

  1. Für den Preiserhalt hat der Gewinnspielteilnehmer alle folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
    a. Ausfüllen und Absenden des Anfrageformulars durch Neukunden
    b. Abschluss eines Kaufvertrags zwischen JANMET und dem Neukunden innerhalb der Gewinnspieldauer für mindestens ein im gültigen Angebot der Firma vorhandenes Produkt.
  2. Der Empfehler kann dem Gewinnspiel jederzeit in seinem Laufzeit beitreten.
  3. Der Empfehler kann mehrere Formulare durch empfohlene Personen ausfüllen lassen und dadurch mehrere potenzielle Neukunden empfehlen.
  4. Von der Aktion sind Angestellte und Mitarbeiter von JANMET und ihre nächsten Familienangehörigen, d.h. Eltern, Geschwister sowie Ehegatten und Kinder ausgeschlossen.
  5. Der Veranstalter entscheidet eigenständig, auf Basis des eingeschätzten Geschäftsrisikos, über den Vertragsabschluss mit dem Neukunden sowie über die Vertragskonditionen.

§ 5
Bestimmungen für die Preisvergabe

  1. Der Hauptpreis bzw. Jahrespreis – ist der neue Volkswagen Up! Dieser Preis wird an den im ganzen Jahr aktivsten Empfehler/die aktivste Empfehlerin vergeben.
  2. Der Monatspreis – ist das neue Kelly`s Mountainbike. Dieser Preis wird an den im ganzen Monat aktivsten Empfehler/die aktivste Empfehlerin monatlich vergeben.
  3. Für den Preiserhalt hat der Empfehler/die Empfehlerin alle im § 4 genannten Voraussetzungen zu erfüllen.
  4. Der Monatspreis kann an den Empfehler/die Empfehlerin mehrfach im Jahr vergeben werden.
  5. Die Preise werden durch den Vertreter von JANMET zum vorher durch beide Parteien vereinbarten Termin persönlich vergeben.

§ 6
Schlussbestimmungen:

  1. Diese AGB sind das einzige Dokument, das die Grundsätze des Gewinnspiels bestimmt. Informationen über das Gewinnspiel, welche in sämtlichen Materialien, insbesondere in Gewinnspiel- und Werbeschriften enthalten sind, dienen ausschließlich Informationszwecken.
  2. In der gesamten Laufzeit des Gewinnspiels ist der Inhalt dieser AGB auf der Webseite www.zaeunewelt.de erhältlich.
  3. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist mit Zustimmung für die Bestimmungen dieser AGB eindeutig.
  4. Für Angelegenheiten, welche durch diese AGB nicht geregelt sind, sind entsprechende Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches anwendbar.
  5. Sämtliche Streitfälle wegen Nichterfüllung der Bestimmungen dieser AGB zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern werden durch das für den Sitz des Veranstalters zuständige Gericht entschieden.